IGeL
Gesetzliche Krankenkassen gewähren für den Krankheitsfall weitgehenden Schutz – allerdings keine medizinische Rundumversorgung. Für eine große Anzahl von neuen, modernen und höchst zuverlässigen Diagnose- und Heilverfahren werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Sonderleistungen
IGeL-Leistungen = Individuelle Gesundheitsleistungen
Dies sind sinnvolle Leistungen, die über das medizinisch unbedingt notwendige Maß hinausgehen und daher außerhalb der Zuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht und abgerechnet werden, d. h. die Kosten hierfür müssen von Ihnen selbst übernommen werden. Eine Erstattung durch die Krankenkassen ist nicht generell möglich.
Nach ausführlicher Prüfung geht der Gesetzgeber davon aus, dass diese Leistungen über das medizinisch Notwendige hinaus gehen. Es kann jedoch sein, dass eine oder mehrere dieser zusätzlichen Maßnahmen im Rahmen der Betreuung eines Patienten sinnvoll sind oder von dem Patienten gewünscht werden.
Die individuellen Gesundheitsleistungen geben Ihnen die Möglichkeit, eine optimale medizinische Vorsorge in Anspruch zu nehmen. Wir erachten es daher als selbstverständlich, Sie über diese Leistungen zu informieren und zu beraten.
Wir konzentrieren uns dabei auf die nach unserer Einschätzung medizinisch sinnvollen Angebote. Informieren Sie sich unverbindlich hier über unser Angebot. Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch über Ihren Vorteil bei Inanspruchnahme dieser Leistungen.
Wenn Sie eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nehmen, erhalten Sie von uns nach Abschluss der Behandlung eine detaillierte Privatrechnung. Manche Krankenkassen stehen einer Reihe von IGeL-Leistungen sehr aufgeschlossen gegenüber und kommen im Einzelfall sogar für die Kosten auf. Es lohnt sich also immer, vor Beginn einer Behandlung bei der Krankenversicherung Auskünfte einzuholen.
Sollten Sie Fragen zu unseren IGeL-Leistungen haben, beraten wir Sie gerne. Das Praxispersonal und die Ärztinnen stehen Ihnen für weitere Informationen gerne zur Verfügung!
IGeL-Leistungen im Bereich der Kinderheilkunde:
- Augenvorsorgeuntersuchung, wenn Ihre gesetzliche Krankenkasse diese nicht übernimmt
- Hörtestungen (otoakustische Emissionen) bei Neugeborenen und Säuglingen
- Kindergarten-Eingangsuntersuchung
- Sportuntersuchungen
- Zusatzimpfungen
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
- Reiseberatung und -impfungen
- Akupunktur